Allgemeine Geschäftsbedingungen

orangepool . Trend . Design

Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Auftragserteilung erkennen die Besteller diese Bedingungen ausdrücklich als verbindlich an. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abreden mit Vertretern oder sonstigen Beauftragten von orangepool . Trend . Design sowie telefonische Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von orangepool . Trend . Design, um diesen zu verpflichten.

2. Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn die Kosten der Versendung im Einzelfalle von orangepool . Trend . Design übernommen werden. Versicherungen der Lieferware werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und dessen Kosten vorgenommen.

3.Treten nach Beauftragung/ Bestellung/ Kaufabschluss, aber vor Ausführung der Lieferung bzw. Leistung

von orangepool . Trend . Design nicht zu vertretende Störungen und Erschwernisse im Geschäftsbetrieb

von orangepool . Trend . Design oder seiner Lieferanten ein, so gilt eine angemessene Verlängerung der Lieferung.

4. orangepool . Trend . Design ist zu Teillieferungen berechtigt.

5. Lieferungen sind sofort nach Eintreffen auszupacken und zu prüfen. Beanstandungen sind umgehend innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Empfang bei orangepool . Trend . Design anzumelden.

6. Ungünstige Informationen, säumige Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder jede wesentliche Änderung in den Verhältnissen des Käufers berechtigt orangepool . Trend . Design zum Aufschub einzelner oder sämtlicher Lieferungen. Derartige Ereignisse berechtigen orangepool . Trend . Design auch Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles auch nur einer Rechnung sind alle noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Die Annahme von Wechseln bedarf der besonderen Vereinbarung zwischen Käufer und orangepool . Trend . Design

7.Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum von orangepool . Trend . Design Bei laufenden Rechnungen bleibt das Eigentumsrecht der orangepool . Trend . Design auch an bereits bezahlten Gegenständen bis zur Höhe der Saldenforderung und eines evtl. bestehenden Wechselobligos bestehen. Falls die Gegenstände im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußert werden, tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegenüber Dritten in Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware an orangepool . Trend . Design ab. Der Käufer ist zur sofortigen Mitteilung verpflichtet, wenn durch Zugriffe Dritter die Rechte von orangepool . Trend . Design verletzt werden.

8.Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, insbesondere aber im Insolvenzverfahren, darf über unbezahlte Ware nur mit Zustimmung von orangepool . Trend . Design verfügt werden. Der in Zahlungsverzug stehende Käufer hat orangepool . Trend . Design auf Verlangen über Bestände und Verbleib der unbezahlten Gegenstände oder an ihre Stelle getretenen Außenstände und Eingänge Rechnung zu legen.

9.Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von
orangepool . Trend . Design Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit gegenüber orangepool . Trend . Design

Stuttgart, den 01.01.2018