Verpackungsverordnung
FAQ zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung (Duales System)
Am 21.02.2008 wurde die 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom Bundestag beschlossen und am 04.04.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin wurde geregelt, dass der so genannte Erstinverkehrsbringer, d.h. derjenige der Serviceverpackungen (Tragetaschen) erstmals an einen Endverbraucher abgibt, diese Verpackung bei einem dualen System lizensieren muss. Wir bitten Sie um Verständnis, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen, sondern nur einen Überblick über die Neuerungen der Verpackungsverordnung geben sollen.
Warum wurde die Verpackungsverordnung novelliert?
Auslöser für die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung waren der immer größer werdende Anteil nicht verordnungskonform in Verkehr gebrachter Verkaufsverpackungen sowie das Eingeständnis der für den Vollzug zuständigen Bundesländer, dass eine effiziente Überwachung der Verpackungsverordnung nicht möglich ist.
Die Ziele der 5.Novelle sind somit klar definiert: Die haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen soll (weiterhin) sichergestellt werden, der faire Wettbewerb unter den durch die Verordnung Verpflichteten sowie zwischen den konkurrierenden Dualen Systemen soll (nachweislich) hergestellt werden.
Die Fakten der Verpackungsverordnung (5. Novelle) auf einen Blick:
- Ab 1.1.2009 sind alle Unternehmen, „die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim (privaten) Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr bringen“, zu einer Lizenzierung bei einem Dualen System verpflichtet. Das heißt, dass alle gewerblich tätigen Firmen und Personen ihre Verpackungen lizenzieren müssen, die sie mit Ware befüllt an den Endverbraucher abgeben. Auch Kleinstverpackungsmengen müssen lizenziert werden.
- Verstöße werden verfolgt und sanktioniert* (Vertriebsverbot und Bußgelder bis zu 50.000 €).
- Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen (z.B. „Der Grüne Punkt“) entfällt.
- Für Verpackungen, die ins Ausland versendet werden, sind keine Lizenzentgelte zu entrichten.
- Erste Überprüfungen werden zu den Meldungen aus 2009 erwartet
Was ist der Sonderfall Serviceverpackungen?
Das Verbot nicht lizenzierte Verkaufsverpackungen in Umlauf zu bringen verpflichtet per Gesetz alle Erstinverkehrsbringer von Verpackungen einem Dualen System angeschlossen zu sein.
Da aber nicht jede kleine Boutique – insbesondere bei den geringen Anfallmengen – selbst Lizenznehmer werden will, kann die bestehende Lizenzierungspflicht an einen vorgeschalteten Händler oder den Hersteller selbst delegiert werden. Dies stellt allerdings nur eine Abwicklungsvereinfachung und keine Verpflichtungsabtretung dar.
Anbieter und Kontaktdaten der "Dualen Systeme"
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Tel.: 02203 9 37 0
Fax: 02203 9 37 19 0
E-Mail: info@gruener-punkt.de Vfw GmbH
Max-Planck-Str. 42
50858 Köln
Tel.: 02234 95 87 0
Fax: 02234 95 87 20 0
E-Mail: info@vfw-gmbh.eu INTERSEROH GmbH
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Tel.: 02203 91 47 0
Fax: 02203 91 47 13 94
E-Mail: info@interseroh.com Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
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Tel.: 02203 89 87 0
Fax: 02203 89 87 99 9
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Rheinstraße 4L
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